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Hilfe, mein Gas ist weg!

Die folgenden Ausführungen gelten auch allgemein für eine Versorgungssperre.

Soll speziell Strom gesperrt werden? Lesen Sie hier: www.stromsperre-hilfe.de


Vielleicht ist es ja noch nicht soweit - Sie sollten es auch nicht soweit kommen lassen. Je mehr Zeit Sie bis zum angekündigten Sperrtermin haben, umso besser sind die Möglichkeiten, diese abzuwenden. Üblicherweise droht eine Gassperre, wenn Rechnungen nicht bezahlt wurden – die Gasversorger haben nach Untersuchungen der BNetzA (Bundesnetzagentur) z. B.  im Jahr 2011 ca. 312.000 mal den säumigen Kunden die Energielieferungen abgedreht. Dies passiert jedoch nicht plötzlich – zuvor gibt es meist mehrere deutliche Warnungen.

Eine Gassperre ist aber nicht unausweichlich. Diese Maßnahmen werden von der Gaswirtschaft häufig als Schikane oder Nötigungsmittel eingesetzt, um ungerechtfertigte Forderungen unter Umgehung der Gerichte durchzusetzen. Lassen Sie sich da nicht bluffen oder in Zwangslagen bringen. Wenn Sie schnelle Hilfe benötigen, rufen Sie am besten unter der Telefonnummer 05242/404980 an oder schicken ein Fax oder eine E-Mail. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vorher unbedingt lesen). Bitte halten Sie für Anfragen jedenfalls die wichtigsten Daten (siehe Erste Hilfe) bereit!


Wer wir sind:

Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro für Energiekosten, das mit Erfahrungen aus  über 12 Jahren Endkunden erfolgreich dabei hilft, Kosten zu sparen und günstige Gas-Lieferverträge abzuschließen. Wir arbeiten direkt für private Verbraucher, Gewerbe, Freiberufler und Unternehmen sowie auch für Rechtsanwälte. Unsere jetzige Expertise resultiert aus hunderten von Gerichtsverfahren,  Marktanalysen und Vertragsgestaltungen. Wir arbeiten nicht für die sogenannten Platzhirsche, also kundenfeindliche Marktbeherrscher, Regionalversorger und Stadtwerke. Unsere Kunden haben über die Jahre zigtausende Euros an Kosten bei den Gasrechnungen eingespart - sogar in einzelnen Privathaushalten! Zum Teil werden jetzt noch  Preise von 2007 bezahlt, und zwar gerichtlich abgesegnet!

 


Unsere Anschrift lautet:

Sachverständigenbüro für Energiekosten
Reinhard Weeg, Rechtsassessor

Hauptstraße 163
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242-404980
Telefax: 05242-404985

E-Mail: info@gassperre-hilfe.de

 

Es ist wie im Krimi: 

Tatort: Ihr Gaszähler, meist im Keller.

Tatzeit: Irgendwann, meist tagsüber.

Personen: Es gibt Werkzeuge, es gibt Strippenzieher, es gibt Opfer und es gibt möglicherweise  es gibt Opfer und es gibt möglicherweise einen Rettungssanitäter, aber ohne Blaulicht.

Handlung: Weil jemand die erwarteten Zahlungen nicht bekommen hat, schafft er eine möglichst üble Situation, um durch die Zwangssituation in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld zu bekommen. Dazu glaubt er sich berechtigt und verfügt über eine erfahrene technische Einsatztruppe, die dabei gerne mitmacht.

Dramatik: Dem Sperrkommando ist die Story egal - es macht nur den Job, für den es bezahlt wird, und Ihr Zähler steht auf seiner Liste. Nur bestimmte Codewörter können den automatischen Ablauf stoppen - oder es wird "von oben" zurückgepfiffen. Falls weder das eine noch das andere passiert, kann es schnell eiskalt werden ...  Es bleiben allerdings die bisher aufgelaufenen Gasrechnungen und weitere Mahnungen, Kosten und Drohungen

Realität: Leider spielt der Fall nicht im Kino. Bei tausenden Mitbürgern steht die Zwangssituation tatsächlich an - vielleicht auch bei Ihnen? Im schlimmsten Fall funktionieren Heizung, Warmwasserbereitung und Kochstelle nicht mehr. Es hilft nur noch dicke Kleidung Tag und Nacht, vielleicht eine Campingausrüstung für den verschärften Notfall - aber was ist mit Kindern und alten Leuten? Was ist mit der Gesundheitsgefährdung?


Gibt es einen Ausweg? Wo kann man ihn finden? Lesen Sie weiter unter "erste hilfe".

 

 

Sofortmaßnahmen?

 

Überprüfen Sie Ihre Situation anhand des typischen Ablaufs einer Sperrsituation und schätzen Sie ein, bei welchem Schritt Sie sich befinden. Das schafft Klarheit. Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

  • Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonverbindung
  • Name des Gasversorgers, Zählernummer, Zählerstand
  • letzte Jahresrechnung (Datum, Verbrauch, Zahlungsbetrag brutto)
  • sämtliche Mahnungen und Sperrdrohungen, sowie sonstige Korrespondenz
  • Telefonate mit Versorger oder anderen „Helfern“  (Datum, Inhalt, Ergebnis)

Die Ersteinschätzung Ihrer Situation ist kostenlos bis max. 10 Minuten. Voraussetzung ist, dass uns die genannten Informationen zur derzeitigen Situation der Versorgung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Anwesens oder Ihrer Liegenschaft mit Gas möglichst vollständig und genau gegeben werden. Idealerweise  bezutzen Sie das Kontaktformular bei der Sammlung und Mitteilungen der Daten!

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